Verhalten im Naturpark
Naturpark schützt
Der Naturpark Rheinland hat 24 Stunden lang und sieben Tage die Woche für Sie geöffnet. Es gibt keine Zäune oder Eingangstore und der Besuch ist 100 % kostenfrei. Damit alle die Natur genießen können, ist es wichtig, sie zu schützen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Denn Sie und die anderen Besucher*innen möchten sich im Naturpark gut erholen und eine entspannte Zeit haben.
Damit das funktioniert, gibt es hier ein paar Tipps:
Die Wälder im Naturpark Rheinland werden von vielen Menschen genutzt. Dabei kommt es oftmals zu Konflikten zwischen Naturschutz, Forstwirtschaft, Sporttreibenden und Erholungssuchenden. Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat daher unter dem Motto "Miteinander im Wald" einige Regeln aufgestellt. Sie sollen helfen, diese Konflikte zu vermeiden und zu mehr Rücksichtnahme aufrufen:
- Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll.
- Nehmen Sie aufeinander Rücksicht und akzeptieren Sie die anderen und ihren Anspruch an den Wald.
- Entwickeln Sie Verständnis für die anderen und ihr Tun.
- Bemühen Sie sich um einen freundlichen und höflichen Tonfall - auch bei Konflikten.
Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Hund im Naturpark Rheinland unterwegs sind.
Sicher möchten Sie wie wir Konflikte mit Mensch oder Natur vermeiden, die leider immer wieder auftreten.
Hier sind daher ein paar Regeln, die dabei helfen sollen:
Im Wald
Das Landesforstgesetz kennt nur eine Regel für das Mitführen von Hunden im Wald: Außerhalb der Wege muss der Hund angeleint sein. Das heißt, er darf frei herumlaufen, sofern er im Einflussbereich seines Besitzers oder seiner Besitzerin bleibt, nicht alleine die Wege verlässt und es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt.
In der freien Landschaft
Laut Landschaftsgesetz gibt es in der freien Landschaft kein Anleingebot für Hunde. (Eine Ausnahme sind besonders geschützte Bereiche. Dort können andere Regeln gelten.)
Aber bitte lassen Sie Ihr Tier nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen herumlaufen!
Wenn Hunde auf Feldern herumlaufen oder ihr Geschäft verrichten, können eingesäte Parzellen zerstört und die Bewirtschaftung und Ernte der Felder erschwert oder unmöglich gemacht werden. Heimische Feldtiere, wie der Feldhase, oder bodenbrütende Vogelarten, wie die Feldlerche, können durch Ihren Hund so schwer gestört werden, dass sie oder ihr Nachwuchs sterben oder andere Schäden entstehen. Dasselbe gilt auch für Pferde und andere Weidetiere.
Im Zweifelsfall wird der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin für Schäden und getötete Tiere haftbar gemacht.
In Ortschaften
Laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gehört es zu den allgemeinen Pflichten eines Halters bzw. einer Halterin, seinen bzw. ihren Hund in innerörtlichen Bereichen mit Publikumsverkehr (wie in Fußgängerzonen oder ähnlichem) sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen an der Leine zu führen. Ausnahmen bilden gesondert ausgeschilderte Hundeauslaufbereiche.
In Naturschutzgebieten
Dort ist das Anleinen der Hunde Pflicht und sowohl Herrchen und Frauchen als auch Hunde dürfen die Wege nicht verlassen.
In Landschaftsschutzgebieten
In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar auf den Wegen nicht an der Leine führen, aber Sie müssen durch Anleinen oder andere Maßnahmen verhindern, dass er in Gebüschen, Feldgehölzen, im Wald und an den Ufern stehender oder fließender Gewässer wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.
Einschränkungen und besondere Regelungen
Große Hunde (mind. 40 cm, 20 kg) sind innerhalb von, im Zusammenhang bebauter Ortsteile außerhalb von abgegrenztem Besitz auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Gefährlich eingestufte Hunde und Hunde bestimmter Rassen (die keine Verhaltensprüfung abgelegt haben) sind außerhalb von abgegrenztem Besitz grundsätzlich zu Leine und Maulkorb verpflichtet, auch im Wald und auf Feldwegen.
Manche Kommunen haben Regeln festgelegt, die die bestehenden Gesetze noch verschärfen.
So gilt zum Beispiel in manchen kommunalen Bereichen grundsätzlich Anleinpflicht.
Eine Ausnahmereglung im Naturpark Rheinland ist die, nach Seesatzung geregelte, Anleinpflicht für Hunde am Otto-Maigler-See in Hürth. In der Satzung für die Nutzung der Erholungsanlage Otto-Maigler-See vom 27.06.1984 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 31 vom 30.07.1984 - steht unter § 27 Hunde: Im Bereich der gesamten Erholungsanlage sind Hunde an der Leine zu führen.
Und auch dessen sollte sich jeder Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin bewusst sein: Das Landesjagdgesetz NRW regelt den "Schutz des Wildes vor wildernden Hunden". Schließlich kann es vorkommen, dass ein freilaufender Hund ein Tier wittert, die Verfolgungsjagd aufnimmt und sich dadurch vollständig den Anweisungen des Besitzers oder der Besitzerin entzieht. Das Gesetz erlaubt sogar, wildernde Hunde abzuschießen, doch stets als letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes.
Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.
Wo darf ich reiten?
Reitwege
Im Wald ist Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Die Wege, auf denen geritten werden darf, sind durch ein blaues Schild mit einem weißen Reitersinnbild gekennzeichnet. Anstelle eines Schildes kann das Reitersinnbild auch auf Bäume aufgesprüht sein.
Gekennzeichnete Wanderwege
Wanderwege dürfen nur durch Reiter mitbenutzt werden, wenn sie durch ein Schild mit weißem Hufeisen besonders gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kann auf Bäumen oder anderen Untergründen angebracht sein.
In der freien Landschaft
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Auf Wegen und Plätzen, die mit einem rot umrandeten Reitverbotsschild mit schwarzem Reitersinnbild gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt.
Nicht vergessen: Reitplaketten
Wer in der freien Landschaft, im Wald, auf Straßen oder Wegen reitet, muss an seinem Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit je einer Jahresreitplakette gut sichtbar am Zaumzeug anbringen.
Diese Reitplakette wird in einer jährlich wechselnden Farbe ausgegeben und gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Kennzeichen und Plaketten werden von den jeweiligen Kreisverwaltungen ausgegeben.
Wer ohne Kennzeichen und gültige Reitplakette oder in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile reitet, wird mit einem Bußgeld belegt.
Wichtige Verhaltensregeln
Hier sind ein paar Regeln, die dabei helfen sollen, Konflikte zu vermeiden. Bitte bedenken Sie immer, dass ein Fehlverhalten Einzelner die gesamte Reiterschaft in ein schlechtes Licht stellen kann.
- Reiten Sie nur dann ins Gelände, wenn Sie in der Lage sind, auch kritische Situationen zu meistern.
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Erholungssuchende, und parieren Sie Ihr Pferd beim Begegnen rechtzeitig zum Schritt durch.
- Bleiben Sie auch nach starken Niederschlägen auf den Reitwegen und vermeiden Sie ein Ausweichen auf die Randbereiche der Wege.
- Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr! Sorgen Sie deshalb für ausreichenden Versicherungsschutz: Tierhalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung.
- Lassen Sie Ihre Hunde beim Reiten zu Hause. Beunruhigen Sie nicht freilebende Wildtiere. Das Freilaufenlassen von Hunden ist nach dem Landesforstgesetz NRW außerhalb der Wege verboten.
- Beachten Sie, dass das Reiten auf Feldern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückseigentümers gestattet ist.
Wertvolle Kulturlandschaft
Streuobstwiesen im Naturpark
Streuobstwiesen sind typisch für das Landschaftsbild der Region und wichtig für die kulturlandschaftliche Vielfalt. Sie bieten wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen.
Die Streuobstwiese ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Wie der Name schon sagt, stehen meist hochstämmige Obstbäume verstreut auf einer Wiese. Dabei sind vor allem alte Obstsorten von Kirsche, Pflaume, Apfel aber auch Walnuss zu finden.
Die Wiese liefert Heu als Futter oder Einstreu für Tiere, die Bäume Obst zum direkten Verzehr und zur Weiterverarbeitung, z. B. zu naturtrübem Saft oder Dörrobst. Früher wurden Streuobstwiesen rund um die alten Ortschaften angelegt, so auch in Erftstadt und Kerpen. Sie dienten der Versorgung der Bevölkerung mit frischem Obst. Durch den wirtschaftlicheren Anbau von Obst in Form von Plantagen wurde der Streuobstbau jedoch immer weiter verdrängt. Er drohte aus der Landschaft zu verschwinden. Heute wird der Wert der Streuobstwiese für das lokale Klima und die Artenvielfalt wieder stärker wahrgenommen. Für etwa 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten bietet sie Rückzugsraum, Nahrung und Brutplätze.
Naturparke, Naturschutzverbände und Biologische Stationen u. v. m. fördern den Erhalt der Obstwiesen. Zu den praktischen Arbeiten gehören beispielsweise die Pflege der Bäume mittels Obstbaumschnitt, die Mahd der Wiesen und natürlich die Ernte und Weiterverarbeitung der Äpfel, z. B. mit einer mobilen Apfelpresse.
Streuobstwiesen-Pädagogik
Eine runde Sache
2015 begann der Naturpark Rheinland mit den ersten umweltpädagogischen Aktionen zum Thema Streuobstwiese, in denen Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen sowohl theoretisch als auch praktisch alles Wissenswerte rund um das Thema Streuobstwiese erfahren.
Bis Frühjahr 2018 haben bereits sechs Aktionen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis stattfinden können. Ab Mai 2019 werden 3 weitere Aktionen in den kommenden drei Jahren durchgeführt.
Die von 2015 bis 2018 durchgeführten Aktionstage waren Teil des Projektes der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis e. V. „Eine runde Sache – Obstwiesenpädagogik an Schulen der Region Rhein-Sieg und in Bonn“, welches durch das LVR-Netzwerk Kulturlandschaft mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 300.000 € finanziert wurde. Über einen Zeitraum von insgesamt 3,5 Jahren führte die Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis e. V. in Kooperation mit der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e. V., den drei Naturparken Bergisches Land, Siebengebirge und Rheinland zahlreiche Aktionen an Grundschulen und weiterführende Schulen im Rhein-Sieg-Kreis durch.
Von 2019 bis 2021 wird es im Rahmen des Projektes „Eine runde Sache – Obstwiesenpädagogik für Schüler und Lehrer" weitere Aktionen u. a. im Naturpark Rheinland zum Thema Streuobstwiesen geben. Dieses Mal steht neben den Schülern vor allem die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Fokus.
Das Projekt ist durch das LVR-Netzwerk Kulturlandschaft mit insgesamt 250.000€ finanziert und wird von der Biologischen Station im Rhein-Sieg-Kreis e. V. in Kooperation mit der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e. V., den drei Naturparken Bergisches Land, Siebengebirge und Rheinland in Form von zahlreichen Aktionen und Fortbildungen an Grundschulen und weiterführende Schulen im Rhein-Sieg-Kreis umgesetzt.