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Röttgen-Runde

Wandern im Kottenforst

Als Einstieg in die 12,0 km lange Röttgen-Runde eignet sich der Wanderparkplatz am Bahnhof Kottenforst (1). Im Jahr 1880 wurden Bahnhof und Bahnhofsgebäude an der Strecke zwischen Bonn und Euskirchen errichtet. Hier endeten damals zwei Schmalspurbahnen, die Ton und Holzstämme aus der Umgebung transportierten. Das zugrundeliegende Wegenetz des Kottenforsts wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts von Kurfürst Clemens August für die „Parforce-Jagd“ angelegt. Typisch für diese Form der Jagd sind schnurgerade und breite Alleen (60 Fuß = 18,5 m breit). Die Wege ließ er sternförmig auf das heute zurückgebaute Jagdschloss Herzogsfreude in Röttgen (2) ausrichten. Das Jägerhäuschen (3) wurde als sogenannte „Relais-Station“ eingerichtet. Hier wurden für die ankommenden Reiter „frische“, also ausgeruhte, Pferde vorgehalten, mit denen direkt weitergeritten  werden konnte. Das Rehsprungmaar (4) ist einer der bekanntesten Teiche im Kottenforst. Damit es als Laichgewässer für geschützte Amphibienarten wie Springfrosch oder Kammmolch erhalten werden kann, ist menschliches Eingreifen nötig.

Informationen zur Route

Highlights (dunkelrote Nummern)
1 Bahnhof Kottenforst
2 Jagdschloss Herzogsfreude (zurückgebaut)
3 Jägerhäuschen
4 Rehsprungmaar

 

Einstiegspunkte
P1 Wanderparkplatz Flerzheimer Allee
P2 Wanderparkplatz Rulandsweg
P3+P4 Wanderparkplätze Jägerhäsuchen & Zum Bahnhof Kottenforst
H1 Professorenweg, Bonn (Linie 843)
H2 Mehrzweckhalle, Alfter (Linien 753, 812)
 

 

Da es sich um einen Rundwanderweg handelt, sind sowohl Start- und Zielpunkt als auch die Laufrichtung frei wählbar.

Verhalten in der Natur

Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll und halten Sie die folgenden Regeln ein:

  • Benutzen Sie nur befestigte Wege.
  • Pflanzen und Tiere sollten dort belassen werden, wo sie von Natur aus sind.
  • Abfälle aller Art sind wieder mitzunehmen. Müll gehört weder in die Seen noch in den Wald.
  • Hunde sind anzuleinen.
  • Das Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen gestattet.
  • Das Entzünden von Feuer (weder Lagerfeuer noch Grillen) ist nicht erlaubt.
  • Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.

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